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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeine Bestimmungen

I. Die Angebote und Leistungen erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Die Big Mountain UG (haftungsbeschränkt) haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Big Mountain UG (haftungsbeschränkt) die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Big Mountain UG (haftungsbeschränkt)  beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung von der Big Mountain UG (haftungsbeschränkt)  steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

III. Für Schäden und Vertragsstörungen jeglicher Art, außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wird bei Vorliegen von einfacher Fahrlässigkeit die Haftung auf 250.000,- € bei Sachschäden beschränkt. Alle Ansprüche gegen die Big Mountain UG (haftungsbeschränkt)  verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährung Verkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen und nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

IV. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von der Big Mountain UG (haftungsbeschränkt)  aufrechnen, diese mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

V. Die Big Mountain UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, die Kostendeckung von gegebenen Kreditkartengarantien zu überprüfen.

VI. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von der Big Mountain UG (haftungsbeschränkt)  und ggf. gegen Berechnung mitgebracht werden.

VII. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die Big Mountain UG (haftungsbeschränkt)  bewahrt die Sachen drei Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben, andernfalls darf die Big Mountain UG (haftungsbeschränkt) die Sachen nach Fristablauf vernichten

VIII. Änderungen oder Ergänzungen von vertraglichen Vereinbarungen oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Darüber hinaus gelten die jeweils bei Vertragsabschluss vereinbarten Bedingungen.

IX. Erfüllungs- und Zahlungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von der Big Mountain UG (haftungsbeschränkt). Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als im kaufmännischen Verkehr Gerichtsstand der Sitz von der Big Mountain UG (haftungsbeschränkt).

X. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

XI. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

B. Hotel

I. Geltungsbereich

  1. Für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH (Hotelaufnahmevertrag) gelten zusätzlich zu Abschnitt A diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitt B).

  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungs Zweck bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ist abbedungen, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

 

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

  1. Vertragspartner sind die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

III. Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein

  2. Die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung von JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH erhöht.

  3. Die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH ist berechtigt, bei oder nach Vertragsschluss oder während des Aufenthaltes des Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.


IV. Abbestellung, Stornierung des Kunden und Nichtinanspruchnahme der Leistungen von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH.

Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern auf Grund von Abbestellung, Stornierung oder bei Nichterscheinen des Kunden hat die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

Werden Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensions Arrangement zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


V. Rücktritt von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH unter Setzung einer Frist auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

  2. Wird eine vereinbarte oder gemäß oben Ziff. III Nr. 3 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  3. Ferner ist die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH  berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

• höhere Gewalt oder andere von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

• Die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH  in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH zuzurechnen ist;

• ein Verstoß gegen oben Ziff. I Nr. 2 vorliegt.

  1. Bei berechtigtem Rücktritt von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  2. Sollte bei einem Rücktritt von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH ein Schadensersatzanspruch gegen den Kunden entstehen, so kann die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH den Anspruch pauschalieren. Ziff. IV. Nr. 2 gilt entsprechend. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
     

VI. Zimmer Bereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Weckaufträge werden von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die JA Hotel und Restaurant geqsellschaft mbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Abschnitt A Ziff. II. und III. gelten entsprechend.

  2. Bei  Veranstaltung der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

  3. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des     vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH  aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen Vertrag überschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
     

VII. Hotel-Gutscheine

  1. Gutscheine sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen.

  2. Gutscheine können nicht bar ausgezahlt werden.

  3. Hotelgutscheine können nur nach vorheriger Anfrage und nach Verfügbarkeit eingelöst werden.

  4. Von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH angegebene Gültigkeits- und Buchungszeiträume sind bei Leistungsgutscheinen verbindlich.

  5. Gutscheine sind übertragbar.

  6. Gestohlene oder verlorene Gutscheine können nicht ersetzt werden.

  7. Der Gutschein muss bei der Einlösung vor Ort und im Original abgegeben werden. Kopien können nicht akzeptiert werden.
     

VIII. weitere Haftung von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH

  1. Für eingebrachte Sachen haftet die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH dem Kunden beschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB (§ 702 BGB).Die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH empfiehlt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten im verschlossenen Hotelsafe aufzubewahren. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH Anzeige macht (§ 703 BGB). Die Haftung besteht nur, wenn die Zimmer oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.

  2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH  nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Abschnitt A Ziff. II. und III. gelten entsprechend.

  3. Ist der Kunde / Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner
     

I. Geltungsbereich

  1. Für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett und Veranstaltungsräumen von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH  zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH gelten zusätzlich zu Abschnitt A diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitt C).

  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

  3. Ein schriftlich vereinbartes Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn dieser nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 2 vorliegt.

  4. Storniert der Kunde die vereinbarten Leistungen, ist die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH berechtigt, zuzüglich zur Raummiete 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei einer Stornierung bis 28 Tage vor dem Veranstaltungstermin 70% des Verzehrumsatzes.

  5. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang- Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises.

  6. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
     

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Forderungen von Urheberrecht Verwertungsgesellschaften zu zahlen.

  2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

  3. Die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

  4. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH  berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 3 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
     

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

Stimmt die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH einem kostenfreien Rücktritt des Kunden nicht zu, sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch VI. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH mitgeteilt werden; sie bedarf ihrer schriftlichen Zustimmung.

  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH  bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. Dabei sind Ersparnisse des Kunden durch die eingeräumte Toleranz von 5 % mit einzubeziehen.

  3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

  4. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, ist die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH berechtigt, bei einer Stornierung 50%, bei einer Stornierung bis 28 Tage vor dem Veranstaltungstermin 75% des der Tagungspauschale x vereinbarte Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

  5. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
     

V. Rücktritt von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH  in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfragen von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

  2. Wird eine vereinbarte oder gemäß oben Ziff. III Nr. 3 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  3. Ferner ist die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; - Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; - dass die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH in der Öffentlichkeit gefährden können, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH  zuzurechnen ist, - ein Verstoß gegen obige Klausel Ziff. I Nr. 2 vorliegt.der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH eine Anschlussgebühr verlangen.

  4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

  5. Störungen an berechtigtem Rücktritt von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH ein Schadensersatzanspruch von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH gegen den Kunden bestehen, so kann die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH  gemäß oben Ziff. IV. 3.-6. den Anspruch pauschalieren. Abschnitt A. Ziff. II. und III. gelten entsprechend.

  6. Bei geänderten  Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH diesen Abweichungen zu, so kann die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, dass die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH  trifft ein Verschulden.


VI. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.


VII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

Soweit die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH bedarf ihrer schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretenden Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH gehen zu Lasten des Kunden, soweit die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH  pauschal erfassen und berechnen.

Von der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH  diese Störungen nicht zu vertreten hat.

Für Veranstaltungen notwendige behördliche Genehmigungen oder Auflagen hat sich der Kunde auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und Verpflichtungen.


VIII. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Abschnitt A. Ziff. II. und III. gelten entsprechend

  2. Mitgebrachtes Material hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH ist berechtigt, ggf. einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH  abzustimmen.

  3. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH  für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  4. Für eingebrachte Sachen haftet die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH  dem Kunden beschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB (§ 702 BGB). Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH Anzeige macht (§ 703 BGB). Die Haftung besteht nur, wenn die Zimmer, Tagungsräume oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren, bei Geld- und Wertsachen nur bei Unterbringung im hoteleigenen Safe.

  5. Zurückgebliebene Gegenstände des Kunden werden auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH bewahrt die Gegenstände auf Kosten des Kunden drei Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben, andernfalls darf die JA Hotel und Restaurant Gesellschaft mbH die Sachen nach Fristablauf vernichten.


IX. Haftung des Kunden für Schäden

Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

 

C. Donkey-Event

I. Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen Gästen und Doney Event (eine Abteilung innerhalb der Wallachei UG (haftungsbeschränkt)) hinsichtlich der Wanderungen, Touren und Veranstaltungen mit unseren ansässigen Eseln, allen hauseigenen Tieren und Mitarbeitern. Die Allgemeinen Bestimmungen der Wallachei UG (haftungsbeschränkt)  bleiben davon unberührt. Diese sind als Ergänzung zu verstehen. Bei allen Touren, Wanderungen und Veranstaltungen von Donkey-Event setzten wir (Wallachei UG (haftungsbeschränkt) ) - soweit nicht anders angegeben- durchschnittliche und altersgemäße körperlicher Verfassung und Belastbarkeit voraus. Für selbst- oder fremdverschuldete Gefährdungen wird keine Haftung übernommen.Es empfiehlt sich daher der Abschluss entsprechender Reiseversicherungen. Änderungen des Touren-/Programmverlaufs, sofern der Charakter der Leistung nicht wesentlichen Schaden nimmt, bleiben vorbehalten.
 

II. Buchungen und Zahlungsbedingungen

  1. Buchungen können direkt bei Donkey-Event, auf unseren Hompage www.donkey-event.de , in unserem Webshop auf www.big-mountain.eu, auf schriftlicher Anfrage per E-Mail oder Postbrief, per Telefon oder einem dritten Buchungsportal getätigt werden. Erst mit einer schriftlichen Bestätigung von Donkey-Event (Wallachei UG (haftungsbeschränkt))  oder einem dritten Buchungsportal kommt es zu einem Vertrag zwischen dem Kunden und Donkey-Event.

  2. Der volle Betrag der Buchung wird am Tage der Leistung vor Veranstaltungsbeginn in voller Höhe fällig und wird direkt vor Ort in Form von Bargeld oder einem Gutschein bezahlt. Nicht rechtzeitige Zahlungen begründen keinen Anspruch auf Leistungen durch Donkey-Event  und berechtigen diese zur Verweigerung der Leistung, ohne dass Gegenansprüche des Kunden entstehen.

  3. Stornierung der Buchung ist bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei, zwischen 14 und 21 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 30% des Gesamtbetrages und innerhalb von 14 Tagen werden 90% des Gesamtbetrags fällig. Deswegen empfehlen wir ein entsprechen Rücktrittsversicherung ab zu schließen.

  4. Erscheint der Teilnehmer nicht zum vereinbarten Termin, gilt dies als Rücktritt. Wenn ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht teilgenommen wird, werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt. Rücktrittsgebühren werden sofort nach Erklärung des Rücktritts fällig. Da unabhängig von den Ursachen, die zum Rücktritt führen, Rücktrittskosten berechnet werden, wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Umbuchungen werden als Stornierung behandelt.  

  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag nach Touren-/Veranstaltungsbeginn aufgrund von schlechtem Wetter zu kündigen. Die Touren/Veranstaltungen finden auch bei schlechtem Wetter, gegebenenfalls unter geänderter Route/Programm, statt. Bei höherer Gewalt (Unwetter, u.ä.) und dieser gleichstehenden, außergewöhnlichen Ereignissen wird vor Ort in Absprache zwischen Donkey-Event  und dem Gast geprüft, ob der Vertrag gekündigt werden muss oder Touren-/Programmanpassungen vorgenommen werden können und die Tour/Veranstaltung in veränderter Form durchgeführt werden kann.

  6. Für Donkey Event besteht ein Rücktrittsrecht, wenn die Tour/Veranstaltung oder die planmäßige Durchführung durch nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie in Fällen von höherer Gewalt, Krankheit des Tourenbegleiters/Referenten oder der Esel, et cetera. Donkey-Event ist verpflichtet, die Teilnehmer rechtzeitig – eventuell telefonisch – zu unterrichten. Bereits geleistete Zahlungen werden umgehend und vollständig rückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber Doneky-Event bestehen jedoch nicht.

  7. Nach Beginn der Tour/Veranstaltung ist die Kündigung des Vertrages ohne Einhaltung einer besonderen Frist insbesondere in den folgenden Fällen möglich:

  8. Donkey-Event erwartet, dass ein freundlicher und liebevoller Umgang mit den Eseln gepflegt und die Natur nicht vorsätzlich beeinträchtigt wird. Sollte grob dagegen verstoßen werden, hat Donkey-Event die Möglichkeit, den Teilnehmer unter Begründung auszuschließen.

  9. Gleiches gilt, wenn der Gast bzw. ein Teilnehmer den Anweisungen und Empfehlungen des Tourenbegleiters, Referenten oder Guide nicht Folge leistet und hierdurch sich oder/und andere Teilnehmer sowie Dritte in Gefahr bringt.

  10. Höhere Gewalt (Unwetter, u.ä.) und dieser gleichstehende, außergewöhnliche Ereignisse, die der Durchführung der Veranstaltung grundsätzlich entgegenstehen

In derartigen Fällen und bei vorzeitigem Abbruch besteht kein Anspruch auf eine Erstattung oder Teilerstattung des bezahlten Preises.
 

III. Gewährleistung

Donkey-Event steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Touren,Veranstaltungen und Esel-Wanderungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Esel und der Tourenbegleitung, Referenten und Guide, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ein.

Sofern die Leistung von Donkey-Event nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Kunde in angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Er ist jedoch verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken. Beanstandungen (Mängelanzeigen) sind unverzüglich und vor Ort gegenüber dem Tourenbegleiter/Referenten zu äußern. Donkey-Event ist berechtigt und verpflichtet, nach Möglichkeit sofortige Abhilfe zu schaffen.

Im Falle des Vorliegens eines Mangels und der fehlgeschlagenen Abhilfe durch Doneky-Event, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Anstelle der Kündigung kann er die Veranstaltung wahrnehmen und im Fall der fehlgeschlagenen Abhilfe Minderung der Vergütung verlangen. Sonstige Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung bestehen aber nicht.


IV. Haftungsbeschränkung

Donkey-Event übernimmt keine Haftung für Krankheit oder Verletzung, Schaden, Verlust, Unfall, Verspätungen oder Unregelmäßigkeiten, die direkt oder indirekt vor, während oder nach der Tour/Veranstaltung entstehen. Die Haftung des Veranstalters aus vertraglich ableitbaren Schadensersatzansprüchen ist – mit Ausnahme von Körperschäden – insgesamt auf die Höhe des dreifachen der vereinbarten Vergütung beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht garantiert Donkey-Event eine gewissenhafte Durchführung seines Angebots und die Richtigkeit der auf der Website beschriebenen Leistungen. Donkey-Event verpflichtet sich, das Angebot sorgfältig vorzubereiten. Geringfügige Änderungen sind möglich, sofern sie den Gesamtcharakter der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen.


V. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Reiseversicherungs-Pakets.

Die Esel von Donkey-Event sind für Sie mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert. Somit sind Schäden gegenüber Dritten abgesichert.


VI. Leistung- und Erfüllungsort

Leistungs- und Erfüllungsort ist der Firmensitz von Donkey-Event (Wallachei UG (haftungsbeschränkt)). Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, und für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz ins Ausland verlagert haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Veranstalters.

 

D. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages/ der AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.